Diese Fragen werden dem Kieferorthopäde häufig gestellt
Sind die KFO Behandlungskosten steuerlich absetzbar?
Die Kosten für eine private kieferorthopädische Behandlung und außervertragliche Leistungen bei gesetzlich Versicherten können dabei helfen, Steuern zu sparen.
Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung werden bei der Steuererklärung mit anderen außergewöhnlichen Belastungen z.B. anderen Arztrechnungen (Brille, Unterhaltskosten, Beerdigungskosten) zusammengerechnet. Sobald die Aufwendungen die zumutbare Belastung übersteigen, kann sich der Steuerbetrag verringern. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Wichtig ist, dass die Ausgaben zwangsläufig, notwendig und angemessen sind: „Der Arzt muss die Notwendigkeit der Ausgabe bescheinigen.“
Wer übernimmt die Kosten beim Kieferorthopäden?
Gesetzlich Versicherte:
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn Zahn-oder Kieferfehlstellungen das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder zu beinträchtigen drohen.
Zur Feststellung, wann es sich um eine erhebliche Beeinträchtigung handelt, wurden „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“ (kurz KIG genannt) festgelegt. Der im Einzelfall diagnostizierte KIG wird in fünf Schweregrade 1-5 eingeteilt. Die Einstufung orientiert sich an objektiv messbaren Befunden (z.B. Zahnfehlstand in Millimetern). Erst ab Stufe 3 liegt eine behandlungsbedürftige, erhebliche Fehlstellung vor, für die die Krankenkassen die Behandlungskosten übernehmen.
Für Versicherte, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, besteht ein Anspruch nur dann, wenn so schwere Kieferfehlstellungen vorliegen, dass nur kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen zu einem Erfolg führen.
Privat Versicherte:
Bei Privatversicherten richtet sich die Erstattung der kieferorthopädischen Leistungen nach dem abgeschlossenen Tarifvertrag. Eine verbindliche Aussage wie hoch die Erstattung durch private Kostenträger sein wird, ist in der Praxis schwer möglich. Deshalb ist es besonders wichtig, einen möglichst detaillierten Behandlungsplan für den Patienten zu erstellen, damit eine entsprechende Aussage von dem privaten Kostenträger über die Erstattung der Leistungen getroffen wird. Bei beihilfeversicherten Patienten richtet sich die Erstattung nach der jeweiligen Beihilfevorschrift. Ab dem 18. Lebensjahr ist die kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen nicht beihilfefähig.
Wie oft muss ich in die KFO-Praxis kommen?
Jede Behandlung wird individuell und maßgeschneidert für unsere Patienten geplant und kann je nach Zahnfehlstellung unterschiedlich sein. Zu Beginn wird eine ausführliche Anfangsdiagnose erstellt und die entsprechenden Zahnspangen gewählt. Bei herausnehmbaren Zahnspangen empfiehlt sich ein Kontrollintervall von 8 Wochen. Wichtig ist, dass die lockeren Zahnspangen konsequent getragen werden, damit das perfekte Lächeln schnellstmöglich erreicht wird. Bei festsitzenden Zahnspangen empfehlen wir alle 6 Wochen zur Kontrolle in die Praxis zu kommen. Es kann mitunter vorkommen, dass sich Bänder oder Brackets unbemerkt lösen. Dadurch können sich Zähne schnell in eine falsche Richtung verschieben und die Behandlung dauert unnötig länger. Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung hängt vom Ausmaß der Zahnfehlstellung ab. Kleinere Zahnfehlstellungen können bereits innerhalb von 6 Monaten korrigiert werden. Liegen zudem Kieferfehlstellungen vor (z.B. Rückbiss, Vorbiss) dauert die Behandlung in der Regel 2-3 Jahre.
Wann zum ersten Mal zum Kieferorthopäden?
Uns ist es wichtig, dass bei Ihrem Kind die Gebissentwicklung regelrecht verläuft und wir rechtzeitig Einflüsse erkennen, die diese Entwicklung beeinträchtigen. Kieferorthopädische Behandlungen werden in den meisten Fällen erst nach dem 9. Lebensjahr begonnen, aber bereits im Kindergartenalter kann eine erste Untersuchung bei uns durchgeführt werden. Viele Fehlstellungen können bereits jetzt korrigiert werden, schon bevor alle bleibenden Zähne vorhanden sind. Eltern, bei denen bereits selbst im Kindesalter eine Zahnfehlstellung vorlag, empfehlen wir einen ersten Vorsorge-Check mit ihrem Kind bereits im Alter von 6. Jahren. Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse übernommen. Weitere Kontrolluntersuchungen sind dann in regelmäßigen Intervallen, je nach Gebisssituation in Abständen von ein bis zwei Jahren, sinnvoll, bis entschieden werden kann, ob eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist.
Das Alter des Patienten ist von nachgeordneter Bedeutung, entscheidend sind die Zahnentwicklung, das allgemeine Körperwachstum sowie der Charakter der Anomalie.
Wann müssen Kinder Zahnspangen tragen?
Die Anomalien der Zahnstellung sowie der Kieferlage und -größe sind außerordentlich vielfältig; viele Stellungsfehler treten kombiniert auf. Zahnspangen werden bei Kindern dann notwendig, wenn das Zusammenbeißen nicht mehr richtig funktioniert bzw. absehbar nicht mehr richtig gelingen kann. Dies ist häufig der Fall, wenn sehr große Zähne und ein kleiner Kiefer vorkommen. Die Zähne stehen dann sehr eng und verschachtelt zusammen. Zudem können nicht alle Zähne ungestört beim Zahnwechsel in die Mundhöhle durchbrechen.
Längeres Lutschen am Daumen und längerer Nuckelgebrauch können dazu führen, dass ein Überbiss entsteht. Auch der frühe Verlust von Milchzähnen oder bleibender Zähne durch Karies kann die Gebissfunktion deutlich beeinträchtigen. Erbliche Faktoren wie z.B. bei der Progenie (dem vorstehendem Unterkiefer) müssen frühzeitig und lange behandeln werden, meistens bis zum Abschluss des Wachstums.